Die Bibrisschule Gemeinschaftsschule Herbrechtingen in kurzer und knapper Form.
Die Bibrisschule Gemeinschaftsschule Herbrechtingen in kurzer und knapper Form.
Ab 04.04.22 gilt:
mit Ablauf des 2. April 2022 werden sowohl die Corona–Verordnung der Landesregie-
rung als auch die Corona–Verordnung Schule, die am 1. April 2022 notverkündet wer-
den, angepasst. Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch
wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen.
Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird Folgendes gelten:
Maskenpflicht entfällt
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Masken-
pflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es
selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das
aktuelle Infektionsgeschehen.
Testpflicht entfällt!
Hygienevorgaben, Lüften und Abstand
Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen
Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulas-
sen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein-
zuhalten. Die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang
und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.
Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern– oder Betreuungsgruppe, gelten keine
Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die
Kontaktbeschränkungen im Sport– und Musikunterricht entfallen.
Befreiung vom Präsenzunterricht
Schülerinnen und Schüler, die durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaub-
haft machen, dass sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
im Falle einer COVID–19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf
rechnen müssen, können auch weiterhin auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des
Präsenzunterrichts befreit werden. Bereits bewilligte Befreiungen von der Präsenzpflicht
bleiben gültig und müssen nicht widerrufen werden.
Veranstaltungen
Die Corona–Verordnung sieht ab dem 3. April 2022 bei Veranstaltungen keine Ein-
schränkungen mehr vor.
Schreiben vom 03.05.22 aus dem Kultusministerium:
Zum heutigen 3. Mai wurde die Corona–Verordnung Absonderung geändert. Über die
daraus resultierenden auch für den Schulbetrieb relevanten Änderungen und die
dadurch erforderlich gewordene Anpassung der Corona–Verordnung Schule, welche am
4. Mai in Kraft tritt, möchte ich Sie mit diesem Schreiben informieren:
–Positiv auf das Corona–Virus getestete Personen müssen sich weiterhin sofort
nach Kenntnis des positiven PCR– oder Schnelltestergebnisses in Absonderung
begeben. Künftig beträgt die Isolation für diese Personen im Regelfall nur noch
fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Betroffenen min-
destens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) ha-
ben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt wer-
den. Sie endet dann spätestens (wie bisher) nach zehn Tagen. Ein negativer
Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
–Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, ins-
besondere Haushaltsangehörige, besteht nun unabhängig von ihrem Impf– und
Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Es wird diesen Personen aber
empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur po-
sitiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die all-
gemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Dies bedeutet, dass z.B. eine Schülerin bzw. ein Schüler oder eine Lehrkraft, in
deren häuslichen Umfeld eine Infektion mit dem Corona–Virus aufgetreten ist,
sich nicht mehr in Absonderung begeben muss, sondern regulär am Schulbetrieb
teilnehmen kann.
–Die Sonderregelung in dem bisherigen § 5 der Corona–Verordnung Absonderung,
der Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen von der Absonderungspflicht
ausgenommen hat, ist aufgrund der genannten Neuerungen entfallen.
Die Änderung der Corona–Verordnung Absonderung machte auch redaktionelle Ände-
rungen der Corona–Verordnung Schule erforderlich. Inhaltlich haben sich daraus jedoch
keine Änderungen ergeben, sodass die zuletzt geltenden Regelungen der Corona–Ver-
ordnung Schule in verändertem Wortlaut fortgelten.
Hinweise des Schulleiters:
Grundsätzlich bitte ich weiterhin um Vorsicht in allen Bereichen!
Abstände möglichst beachten 1,5 m!
Bekannte Hygieneregeln bitte weiterhin beachten! Genauso die Lüftungsregeln
(alle 20 Minuten / querlüften!) bzw. Filtergeräte
Bekannte Regeln: Mund-Nasen-Bedeckung/Maskenpflicht freiwillig;
Abstandsgebot im Schulhaus und im Schulgelände;
nur ein Schüler auf die Toilette; häufiges Händewaschen; Hygieneregeln;
Nicht erlaubt: Kranke Kinder; Kinder mit Erkältungssymptomen; Covid Infizierte.
Freundlicher Gruß, R. Widmann (Schulleiter)
Liebe Eltern der vierten Grundschulklassen in Herbrechtingen und Umgebung!
Eine wichtige Grundlage sind die Beratungsgespräche zur Grundschulempfehlung durch die Klassenlehrerinnen- und Lehrer für den bestmöglichen Übergang auf die weiterführende Schule.
Gerade unsere GEMEINSCHAFTSSCHULE Bibrisschule Herbrechtingen ist DIE richtige Schule für Ihr Kind! Ihr Kind würde bei uns ab Klasse 5 bis Klasse 10 in kleinen Lerngruppen bestmöglichst gefordert und gefördert werden. Wir bieten alle Niveaustufen (G=Grundniveau M=mittleres Realschulniveau E=erweitertes Niveau/Gymnasium) an und haben im Kollegium dafür sehr motivierte Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten (Gymnasiallehrer, Realschullehrer, Hauptschullehrer, Fachlehrer), die mit modernsten Unterrichtsmitteln (Tablets für Schüler, moderne Präsentationsmöglichkeiten im Lernraum, WLAN, moderne Computerausstattung und neue naturwissenschaftliche Fachräume), Schülerfirma, Berufseinstiegsbegleitung, Starklar Berufsvorbereitung/Hilfe, Kooperation mit den beruflichen Schulen in Heidenheim und dem Buigen-Gymnasium, Schulsozialarbeit, eine aktive SMV (Schülermitverantwortung) und vielem mehr, die Stärken Ihres Kindes zur Geltung bringen werden. Kommen Sie auf uns und auf mich als Schulleiter oder meine Stellvertreterin Frau Fröhle bitte gerne zu. Wir beraten Sie persönlich, in Pandemiezeiten auch am Telefon (07324 955 1400 o. 1401 o. 1404) oder per Email (poststelle@04114984.schule.bwl.de). Wir freuen uns auf Ihre Kinder, die Sie gerne an unserer weiterführenden Schule, die Ihre Kinder ab Klasse 9 zum Hauptschulabschluss und ab Klasse 10 zum Realschulabschluss führt, bitte im Sekretariat anmelden wollen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Bestätigung der Grundschule zur Anmeldung bei der weiterführenden Schule (Blatt 3 und 4 der GS-Empfehlung), sowie das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.
Sie können Infos zum Anmelden bekommen unter (07324-955 1401)(poststelle@04114984.schule.bwl.de). Das Sekretariat ist geöffnet: 9-12.30 Uhr.
Alle Anmeldewege sind möglich (Email, Fax, Telefon, per Post usw.). Wichtig: Grundschulempfehlung Blatt 3 und Blatt 4 muss auch im Original beigelegt / gesandt werden!
Kommen Sie zur Beratung auch gerne auf mich oder meine Stellvertreterin Frau Fröhle zu! Beachten Sie bitte auch unseren Schulflyer und einen Imagefilm sowie einen virtuellen Schulflyer über unsere GMS auf der Startseite dieser Homepage!
Freundlicher Gruß, Roland Widmann (Schulleiter) – GMS Bibrisschule Herbrechtingen – Ihre weiterführende Schule am Ort mit kurzen Wegen!