Gemeinschaftsschule mit Herz

Schulleitungsbrief zum Unterricht in unserer Grundschule ab 29.06.2020 – Aufhebung der Notbetreuungsgruppe!

Herbrechtingen, 19.06.2020

Liebe Eltern der Klassen 1 bis 4,

am 29. Juni 2020 beginnt in der Grundschule wieder Unterricht im Klassenverband bis zu den Sommerferien. Die Klassen erhalten überwiegend in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht täglich Unterricht. Musik und Sport wird keinesfalls erteilt! Leistungsmessung findet benotet schriftlich nicht mehr statt.

Die Schülerinnen und Schüler werden von der 2. bis zur 5. Stunde von immer gleichen Lehrerteams je Klasse unterrichtet.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anfangszeiten, da wir vermeiden müssen, dass alle Grundschüler gleichzeitig das Schulgelände und die Lernräume betreten:

Einserklassen:             8:50 Uhr bis 12:05 Uhr

Zweierklassen:           8:40 Uhr bis 12:10 Uhr

Dreierklassen:            8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Viererklassen:            8:20 Uhr bis 11.55 Uhr

Achtung! Die Klassen in der Pistoriusschule (3b, 4b) werden weiterhin in unseren Gebäuden im Schulzentrum beschult:  Frau Salemi, (3b) im Musikraum und Frau Bott (4b, Stv. für Frau Müller) in U6.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht bitten wir Sie, ein bei den Lehrern bzw. im Schulsekretariat bereitliegendes Formular auszufüllen und über Ihr Kind am 29. Juni 2020 beim Klassenlehrer/in abzugeben (Gesundheitsbestätigung). Diese Gesundheitsbestätigung muss bis spätestens 03.07.2020 abgegeben werden, sonst ist der Zutritt an der Schule
nicht mehr gestattet (Corona VO v. 29.06.2020 § 1c).

Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos anzeigen und vom Schulbesuch absehen.

Eltern können ihr Kind ebenfalls aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss ggf. mit dem Kinderarzt geklärt werden.

Sollte Ihr Kind während der Unterrichtsphase Erkältungssymptome entwickeln, müssen wir es umgehend nach Hause schicken und es darf bis zur Genesung nicht mehr in die Schule kommen. Dasselbe gilt, wenn das Kind schon bei ihnen zu Hause solche Symptome anzeigt. Sie dürfen dann das Kind nicht in die Schule schicken!

Pausenverkauf und Mensa bleiben weiterhin geschlossen. Eine Kernzeitbetreuung wird angeboten und vom Schulträger organisiert. Fragen hierzu sind an das Kernzeitpersonal zu stellen.

Die Notbetreuungsgruppe wird aufgehoben!

 

Unterricht in Klassen-Lerngruppen:

Der Unterricht wird so organisiert, dass die neuen Hygienevorgaben eingehalten werden. Ein Abstandsgebot von 1,50 m soll zwischen den Lehrkräften, muss aber nicht mehr zwischen den Grundschülern eingehalten werden. Masken sollen auf Gängen, Toiletten und dem Schulgelände getragen werden, nicht aber im Lernraum (nur freiwillig!). Zum Schutz der Lehrkräfte sollen die Schülerinnen und Schüler bei Fragen im Unterricht mit Mundschutz zum Lehrer ans Pult kommen.

Im Schulhaus, den Toiletten und Klassenzimmern werden weiterhin erhöhte Hygienemaßnahmen getroffen (Seifenspender, Desinfektionsspender, nur ein Schüler/in in den Toiletten, Abstandsgebot wo möglich – möglichst kein Partner- und Gruppenunterricht). 

 

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

 

Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind

solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden

ist; in diesen Fällen sind freiwillig möglichst geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer

Mund-Nasen-Bedeckung angezeigt. Dies besonders im direkten Umgang mit den Lehrpersonen.

Die Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigten und andere Erwachsene haben auch in Grundschulen untereinander das Abstandsgebot von 1,50 m einzuhalten.

Für die Kinder in der Grundschule, zueinander und zu Erwachsenen, gilt das Abstandsgebot nicht. Für sie ist es besonders wichtig, die im Weiteren dargestellten

Hygienemaßnahmen einzuhalten und umzusetzen, um das Infektionsrisiko dadurch zu reduzieren. Diese sind mit den Kindern deshalb altersentsprechend

einzuüben.

 

Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen;

nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern,Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem

Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang) durch

  1. a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder, wenn dies nicht

möglich ist,

  1. b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann

sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis

zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden.

 

Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html).

c)Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den

wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen

Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

d)Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).

Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber immer zulässig. Sollten

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. Für die Grundschülerinnen

und Grundschüler ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch dann nicht vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand unterschritten wird.

Für den richtigen Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung hat das Sozialministerium Informationen zusammengestellt: https://sozialministerium.badenwuerttemberg.

de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/

 

e)Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren,  nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.

f) Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.

g) Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und

ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

 

Wir freuen uns auf unsere Grundschüler!

 

gez. Roland Widmann, GMS Rektor                gez. Ursula Röschl, GMS Konrektorin

 

und die Lehrerteams