Gemeinschaftsschule mit Herz

Information aus dem Kultusministerium zum Anmeldeverfahren an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen vom 08.02.21

lnformationen zum Anmeldeverfahren an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 21. Dezember 2021 habe ich lhnen bereits erste lnformationen zum diesjährigen Aufnahmeverfahren an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen zu‘ kommen lassen. lm Folgenden möchte ich lhnen weitere Hinweise hiezu geben.
1. Anmeldezeitraum
Für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler hatten wir zunächst den 10. und 11 . März2021 vorgesehen. Mittlerweile haben uns Rückmeldungen aus dem Kreis der Schulleitungen erreicht, wonach eine zeitliche Entzerrung der Anmeldetermine wichtig wäre, da es in manchen Fällen weiterhin nötig sein wird, den Erziehungsberechtigten Anmelde- bzw. Beratungstermine in Präsenz zu ermöglichen. Damit dies mit Blick auf die besonderen Hygieneanforderungen während der Corona-Pandemie organisatorisch zu bewältigen ist, wird der Anmeldezeitraum um zwei Tage verlängert.
Die Anmeldung findet daher im Zeitraum vom 8. März bis einschließlich 11. März 2021 statt.
Die bereits bekannt gegebene gesonderte Anmeldefrist für Schülerinnen und Schüler, die am ,,besonderen Beratungsverfahren“ oder am Test- und Auswahlverfahren für den Hochbegabtenzug an allgemein bildenden Gymnasien teilnehmen, bleibt hiervon unberührt.
Damit ein faires Aufnahmeverfahren auch mit Blick auf die noch geplanten virtuellen ,,Tage der offenen Tüf‘ gewährleistet ist, ist eine verbindliche Anmeldung nur in dem o.g. Zeitraum möglich.
Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten daher in geeigneter Weise darauf hin, dass Anmeldungen grundsätzlich nur im genannten Anmeldezeitraum angenommen und bearbeitet werden können.
2. Form der Anmeldung
Wie lhnen bereits mitgeteilt wurde, kann die Anmeldung in diesem Schuljahr auch per E-Mail, per Fax oder fernmündlich erfolgen und muss nicht zwingend in Präsenz nachgeholt werden. Dies gilt auch für die schriftliche Anmeldung per Postsendung oder Posteinwurf.
Die Anmeldung wird allerdings erst wirksam, wenn die Grundschulempfehlung (Anlage ,,Blatt 3″ der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe) im Original vorgelegt wird, denn sie ist nach § 5 Absatz 2 Satz 5 SchG ,,Teil der Anmeldung“.
Ebenfalls erforderlich ist die Vorlage des ,,Formulars für die Anmeldung“ (Anlage ,,Blatt 4″ der o.g. Verwaltungsvorschrift).

Mit freundlichen Grüßen

Föll, Ministerialdirektor