Aktuelle Regelungen (vom Kultusministerium Stuttgart 05.01.22) für den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien am Mo 10.01.2022:
- In der ersten Schulwoche ab Mo 10.01.22 tägliche Testung an der Schule in der ersten Schulstunde (danach wieder Mo/Mi/Fr)
- keine Testung nötig – nur noch für: Booster Geimpfte und Genesene mit einer Impfung
- Schulanmeldungen auch fernmündlich möglich und so sinnvoll
- Lernentwicklungsgespräche möglichst per Videokonferenz bzw. fernmündlich (Beachten: Einwilligung der Eltern und keine
digitale Aufzeichnung) - Sonderpädagogische Beratung fernmündlich, wenn nötig auch in Präsenz mit Maskenpflicht und Testung
- Alle Konferenzen möglichst per Videokonferenz
- Schulleiter entscheidet über Präsenzunterricht bzw. Fernunterricht oder Hybridunterricht (Mischform aus Fernunterricht und
Präsenzunterricht) bei Personalmangel in Abstimmung mit dem Schulamt (Neuabstimmung alle 10 Tage) - Immer Präsenzunterricht möglichst für Prüfungsklassen 9 und 10 und für Klassen 1 und 2
- Notbetreuung bei Fernunterricht für Klassen 1 bis 7
- Verschärfung der Zulassung für Notbetreuung: Berechtigung nur wenn:
-Kindeswohl gefährdet ist
-beide Eltern gleichzeitig im Beruf (Bescheinigung mit Zeitraumangabe zwingend erforderlich!)
-schwerwiegende Gründe (Angabe zwingend erforderlich!)
-Alleinerziehende (Nachweis ist zwingend erforderlich!) - Notbetreuung nur für die Zeiträume des Unterrichts in konstanten Gruppen
- Außerunterrichtliche Veranstaltungen verboten (bis 31.03.22) – dann erneute Prüfung durch das KM.
Kurzzusammenfassung R. Widmann, (Schulleiter)